In der Praxis bieten wir folgende
Leistungen
Wir führen in der Praxis kognitive Verhaltenstherapie nach den gesetzlichen Psychotherapie Richtlinien durch. Hierzu werden sowohl Einzeltherapien als auch Gruppentherapien für Erwachsene angeboten. Leider können wir keine Kinder oder Jugendlichen in Behandlung nehmen.
Wir haben eine Kassenzulassung, was bedeutet, dass wir die Kosten über die gesetzlich Krankenkasse abrechnen können. Voraussetzung für eine Behandlung ist daher aber, dass ein diagnostizierbare psychische Erkrankung vorliegt. Lebensberatungen, Coachings, Paartherapien oä. zählen NICHT zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen und sind privat zu bezahlen.
Behandelt wird an sich die gesamte Bandbreite an psychischen Erkrankungen. Sonderregelungen gelten für jedoch für Suchterkrankungen. Hier nehmen wir nur Menschen auf, die bereits abstinent sind und eine ambulante Weiterbehandlung suchen.
FAQ'S
Häufige Fragen
Sie können uns telefonisch erreichen. Unsere Sprechzeiten sind xxx. Ebenso ist ein Anrufbeantworter geschalten, auf dem Sie uns eine Nachricht hinterlassen können.
Selbstverständlich können Sie unser Kontaktformular auf der Homepage nuten oder direkt eine E-Mail schreiben. Bitte geben Sie bei Anfragen doch bitte an, wie Sie versichert sind und wie flexibel oder gebunden Sie zeitlich sind. Sollteen Sie bereits eine Diagnose kennen, dürfen Sie diese auch gern mitteilen.
Wir können über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Diese übernimmt im Regelfall die Kosteen für eine ambulante Psychotherapie. Voraussetzung ist das Vorliegen einer diagnostizierten psychischen Erkrankung.
Beratungen, Coachings oder Paartherapien unterliegen nicht dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen und müssen privat getragen werden.
Diese Frage ist nicht allgemein zu beantworten. Das kommt auf den Fall, die Vorbehandlungen, di Krankheitsdauer und die Chronifizierung an.
Es gibt folgende Möglichkeiten grob aufgeteilt:
Akutbehandlungen mit max 12 Sitzungen
Kurzzeittherapien mit max. 24 Sitzungen
Langzeittherapien mit max. 80 Sitzungen
Die Sitzungen können wöchentlich aber auch in größeren Abständen erfolgen, je nach Bedarf. In Einzelfällen können auch Doppelstunden indiziert sein, je nach Therapiemethode.
Wir benötigen Ihre Versichertenkarte zum Einlesen.
Eine Überweisung ist wünschenswert, jedoch nicht unbedingt notwendig. Einzig Ausnahme, wenn Sie in einem Hausarzt- oder Facharztprogramm Ihrer Krankenkasse teilnehmen, dann MUSS zwangsläufig jedes Quartal eine Überweisung mitgebracht werden.
Wenn Sie psychiatrische oder psychotherapeutische Vorbehandlungen hatten, wäre es hilfreich, wenn Sie Befunde oder Entlassbrichte mitbringt würden.
Eine Frage die nicht leicht zu beantworten ist, das diese oft variiert.
Erfahrungsgemäß sind im Herbst und Im Januar viele Neuanfragen zu verzeichnen, was die Wartezeiten erheblich verlängert und in der Vergangenheit zu Wartezeiten bis zu 4 Monaten in unserer Praxis geführt hat. Zwischendurch gab es aber auch Phasen, in denn schneller Termine vergeben werden konnte. Maßgeblich hängt die Wartezeit von Ihrer zeitlichen Flexibilität ab. Wer auch tagsüber kann schneller aufgenommen werden, als wenn es nur abends oder an einzelnen Tagen geht.
Trotzdem gilt, dass wir zeitnah Sprechstundentermine (max. 3) zur Diagnostik und Beratung des weiteren Vorgehens für den individuellen Fall vergeben. Dies ist jedoch kein Garant für eine direkte Anschlussbehandlung.
Wir führen eine Warteliste.